"Wohnungsöffnung, eingeschlossenes Kind und Kochgut am Herd", so lautete die gestrige Alarmierung.
Als wir am Einsatzort eintrafen entschärfte sich die Situation, da sich das Kind nicht mehr in der Wohnung aufhielt. Der Herd war jedoch noch eingeschaltet.
Durch Abschalten des Stromes im Keller erledigte sich eine Zwangsöffnung.